Illegale Graffiti stellen eine strafbar Sachbeschädigung dar
Null Toleranz für Graffiti – Wege der Verhinderung
16.04.2007 | von Dirk Blens
Vor knapp zwei Jahren hat der Bundestag - nach langem Widerstand vor allem der Grünen - beschlossen, dass das illegale Anbringen von Graffiti eine strafbare Sachbeschädigung darstellt, die durch Strafanzeige bei der Polizei verfolgt wird
Dies scheint sich in der Freiburger Graffitiszene noch nicht herumgesprochen zu haben oder ihr egal zu sein, denn nach wie vor wird weiter geschmiert: An Hauswände, Türen oder - wie letztens der Bürgerverein anlässlich des Marathonengagement schmerzlich mitbekommen musste – auch an Autos.
Schätzungsweise 500 Mio. Euro, Tendenz steigend, kostet die Beseitigung von Graffiti in Deutschland pro Jahr. Nicht bezifferbar hingegen sind die Folgeschäden, die durch die Schmierereien verursacht werden, wie z.B. Attraktivitätseinbußen des öffentlichen Raumes. So stellen Graffiti häufig den ersten Anstoß dar, der die Verwahrlosung von ganzen Stadtteilen einleitet.
Das Phänomen, dass etwa ab den 70er Jahren massenweise in den Städten auftrat, ist aber noch lange nicht aus der Mode gekommen. Trotz 14 legaler Sprühflächen in Freiburg, wie beispielsweise in der Unterführung der B 31 in Höhe der Brauerei Ganter, finden sich in immer stärkerem Maß auch Graffitis an den historischen Häuser und Denkmälern in der Wiehre. Dies wird von den Anwohnern weniger als Kunst, sondern als unästhetische Schmiererei und Vandalismus empfunden. In der Regel werden nur Kürzel und Synonyme (so genannte Tags) auf die Wände gesprüht, die lediglich den Szenenamen des Sprühers wiedergeben, um eine Hoheit über ein Revier bzw. eine Fläche zu zeigen. Folgende Maßnahmen könnten gegen Graffitischmierereien helfen:
- Sofortiges Beseitigen des Graffitis, da bestehende zu weiteren Schmierereien animieren. Damit entzieht man dem Sprayer schlagartig die Mitteilungsplattform. Für Sprayer ist das so, als ob einem Musiker auf offener Bühne mitten im Lied das Mikrofon abgestellt wird. Der „Künstler“ hat plötzlich kein Erfolgserlebnis mehr, weil er und vor allem andere sein „Kunstwerk“ nicht mehr sehen können.
- Einführung des so genannten Pforzheimer Modells, einem Gemeinschaftsprojekt der Polizei, der Malerinnung, des Bürgervereins und der Stadt.
Das Modell funktioniert folgendermaßen: Entdeckt der Geschädigte ein Graffiti an seiner Hauswand, ruft er zunächst die Polizei. Die nimmt seine Anzeige auf und händigt ihm ein Formular aus - einen Antrag auf kostenlose Graffiti-Entfernung. Dieses Aufnahmeblatt schickt er zusammen mit einem Foto des „Kunstwerks“ an die mitwirkende Malerinnung, die dann den Schaden schnell, unbürokratisch und für den Betroffenen kostenlos beseitigt. Der zuständige Malerbetrieb kommt mit seinem Firmenwagen, der für diesen Einsatz als Anti-Graffiti-Mobil gekennzeichnet wird. Die Maler arbeiten unentgeltlich, führen damit also eine ehrenamtliche Tätigkeit aus und erhalten nach erledigter Arbeit eine Spendenbescheinigung, die steuerlich absetzbar ist. Die Materialkosten werden durch Spenden an den gemeinnützigen Bürgerverein und von den von Gerichten und Staatsanwaltschaften verhängten Bußgeldern bezahlt.
- Bedrohte Fassaden können durch spezielle Schutzfarbe zumindest soweit geschützt werden, dass bei der Entfernung von Graffiti keine Schäden an der Substanz entstehen.
- Hauswände begrünen und so für die Sprayer unattraktiv machen
- Falls die häufig jugendlichen Täter gefasst werden, sollten sie dazu verpflichtet werden, ihre Schmierereien wieder zu beseitigen oder ähnliche Leistungen zu erbringen, wie Bahnsteige fegen oder Mülleimer leeren.
- Verbot aller legalen Sprühflächen, die nach Aussage der Polizei kontraproduktiv im Kampf gegen Graffiti sind
- Keine Graffitiworkshops in städtischen Einrichtungen, wie am 5. April 2007 im Haus der Jugend.
